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Wallbox-Förderung im Mehrfamilienhaus: So bekommst Du bis zu 1.500 Euro je Stellplatz

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ im Überblick: Fördersätze, Voraussetzungen, Ablauf und Frist.
8. oktober 2026 af
Wallbox-Förderung im Mehrfamilienhaus: So bekommst Du bis zu 1.500 Euro je Stellplatz

Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Eigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleine und mittlere Unternehmen können den Antrag noch bis zum 10. November 2026 stellen. Hier findest Du alles, was Du dafür wissen musst.

So viel gibt es je Stellplatz

  • bis zu 1.300 Euro für die Vorverkabelung ohne Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt für bidirektionales Laden

Für Eigentümergemeinschaften und kleine und mittlere Unternehmen ist die Förderung ein fester Betrag je Stellplatz. Es ist ein Zuschuss, Du musst ihn nicht zurückzahlen.

Wer den Antrag stellen kann

Antragsberechtigt sind Eigentümer: Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrparteienhäusern sowie kleine und mittlere Unternehmen, denen Wohnungen gehören. Mieter können keinen Antrag stellen.

Für große Wohnungsunternehmen gibt es ein eigenes, wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis 15. Oktober 2026.

Die Voraussetzungen am Haus

  • Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 Prozent aller Stellplätze elektrifiziert werden. Häuser mit weniger als 6 Stellplätzen können keinen Antrag stellen.
  • Jeder Ladepunkt hat 11 bis 22 kW und einen Stecker vom Typ 2 oder CCS.
  • Die Wallbox muss spätestens beim Hochladen der Rechnungen auf der Liste der förderfähigen Ladestationen stehen.
  • Die Ladepunkte laufen mit Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag oder die eigene PV-Anlage.
  • Mehrere Häuser lassen sich in einem Antrag bündeln. Jedes Haus muss die Mindestzahl für sich erfüllen.

Der richtige Ablauf

  1. Kostenvoranschlag einholen. Er muss beim Antrag vorliegen. Planung und Kostenvoranschlag sind vorab erlaubt.
  2. Antrag stellen, spätestens am 10. November 2026. Eine WEG braucht dafür noch keinen Beschluss.
  3. Bewilligung abwarten. Erst danach darfst Du den Auftrag vergeben. Wer vorher einen verbindlichen Auftrag erteilt, verliert die Förderung.
  4. WEG-Beschluss nachreichen, spätestens sechs Monate nach der Bewilligung.
  5. Umsetzen. Dafür hast Du 24 Monate ab der Bewilligung.
  6. Rechnungen hochladen und den Zuschuss erhalten.

Unser Konzept: ein Zählerschrank zusätzlich zum Bestand

Vorhandene Zähler und Schränke bleiben, wie sie sind. Neben den Bestand setzen wir einen zusätzlichen Zählerschrank, der die Wallboxen versorgt. Jeder Stellplatz bekommt eine eigene Leitung. Jede Wohnung wird einzeln angeschlossen, sobald sie mitmacht. So wächst die Anlage Schritt für Schritt mit.

Abgerechnet wird über den eigenen Wohnungszähler. Ein Betreibermodell oder eine eigene Abrechnung braucht es nicht.

Für die Eigentümerversammlung wichtig: Im Angebot trennen wir die Gemeinschaftskosten für Grundinstallation und Vorverkabelung von den Kosten der einzelnen Wallbox. Das erleichtert den Beschluss.

Mennekes Wallbox AMTRON 4You 560

Als Wallbox setzen wir die Mennekes AMTRON 4You 560 ein. Sie steht auf der Liste der förderfähigen Ladestationen (Stand der Liste: Juli 2026).

Für einen einzelnen Stellplatz stellst Du die passende Wallbox auch direkt im Wallbox-Konfigurator zusammen.

Wir rechnen Dein Haus durch

Schreib uns, wie viele Wohnungen und Stellplätze Dein Haus hat. Wir rechnen es durch und erstellen Dir den Kostenvoranschlag für den Antrag.

Auf WhatsApp schreiben

Oder per E-Mail an [email protected] und telefonisch unter +49 2862 9892680.

Stand: 4. Oktober 2026. Quellen: FAQ Laden im Mehrparteienhaus, BMV-Pressemitteilung vom 15.04.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderbedingungen des Programms.

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